Gegen das Urteil erhob der Gesuchsteller am 24. Dezember 2018 Berufung. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt – soweit ersichtlich – noch nicht vor. Am 13. März 2019 beantragte Gerichtspräsidentin D.________ (nachfolgend: Gesuchsgegnerin) als Verfahrensleiterin des Regionalgerichts beim Regionalen Zwangsmassnahmengericht Oberland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht), es sei die Sicherheitshaft bis am 21. Juni 2019 zu verlängern, zudem sei vorab provisorisch die Fortdauer der Sicherheitshaft anzuordnen.