18 491 vom 15. Februar 2019 teilweise gut. Es wies die Staatsanwaltschaft an, die Anzeige des Strafklägers im Sinne der Erwägungen zu behandeln. Das Obergericht des Kantons Bern kam aber zum Schluss, dass die Nichtanhandnahme betreffend des Vorwurfs, der amtliche Verteidiger habe entgegen einer Vereinbarung keine Beweisanträge gestellt (Urkundenfälschung oder Erschleichung einer falschen Beurkundung), rechtens gewesen war;