Am 30. Oktober 2018 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen den amtlichen Verteidiger wegen Urkundenfälschung, Erschleichens einer falschen Beurkundung, Unterdrückung von Urkunden, Amtsmissbrauchs sowie Urkundenfälschung im Amt nicht an die Hand. Weil sich die Staatsanwaltschaft in dieser Verfügung nicht zum Vorwurf, die Beschuldigte habe das Protokoll hinsichtlich der Aussagen und Bemerkungen des Beschwerdeführers nachträglich abgeändert, geäussert hatte, hiess das Obergericht des Kantons Bern eine dagegen erhobene Beschwerde mit Beschluss BK