1. Der Strafkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer) reichte am 7. September 2018 im Zusammenhang mit dem gegen ihn geführten Strafverfahren Anzeige gegen seinen amtlichen Verteidiger sowie die im erstinstanzlichen Verfahren zuständige Verfahrensleitung (Gerichtspräsidentin A.________; nachfolgend: Beschuldigte) ein. Am 30. Oktober 2018 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen den amtlichen Verteidiger wegen Urkundenfälschung, Erschleichens einer falschen Beurkundung, Unterdrückung von Urkunden, Amtsmissbrauchs sowie Urkundenfälschung im Amt nicht an die Hand.