Bei einer Verleumdung muss der Betroffene nicht direkter Empfänger von solchen Aussagen sein. Deren Inhalt sollte geprüft werden bevor jegliche Entscheidung getroffen wird. Mögliche Ehrverletzungsdelikte sind nur Teil der Anzeige. Der Grund für eine Ungleichbehandlung sollte erörtert werden können. Eine wahrscheinlich persönlich missgünstige Haltung als Grund für eine Bedienungsverweigerung verletzte Personenrechte. Ein Kunde muss das Recht haben ohne Zwang zu persönlicher Bezugnahme förmlich bedient zu werden. […]