Es stellt sich unweigerlich die Frage ob dies ohne mir gegenüber genannten erheblichen nachvollziehbaren Grund so rechtens sein könne. Ich habe bei den Tatbeständen auch unbekannt bezeichnet, da ich davon ausgehe dass der Sachverhalt geprüft werden muss (vgl. unten). Ich habe das Recht zu wissen warum mir durch diese Verkäuferin die Bedienung verweigert wird und was sie der Filialchefin gegenüber für Aussagen gemacht hat. Es kann sich nur um verleumderische Aussagen handeln die durch die Filialchefin nicht geprüft worden sind. Hinsichtlich Diskriminierung ist zu rügen dass die Beurteilung des Sachverhalts sich lediglich auf den Wortlaut des Art.