Es ist dadurch erwiesen dass es sich um persönlich orientierte Willkür handeln muss. Wenn die Verkäuferin Aussagen gemacht hat welche eine Bedienungsverweigerung vor ihrer Vorgesetzten plausibel erscheinen lässt und ihr dadurch dieses Recht eingeräumt wird - während der Kundendienst sich bei mir entschuldigt und versichert die Verkäuferin werde angewiesen auf Kundenfreundlichkeit Acht zu geben - dann haben mit Sicherheit verleumderische Aussagen ohne mein Wissen einen Nachteil meinerseits bewirkt.