Das hier interessierende Verfahren hat seinen Ursprung in einem Verfahren, in welchem der Beschwerdeführer als beschuldigte Person zu Vorwürfen befragt worden ist, welche vom hier Beschuldigten (A.________) erhoben worden sind (Verfahren EO 19 769). In jenem Verfahren erstattete A.________ Anzeige, weil Bilder und Texte über ihn von einem Pseudonym mit dem Namen «D.________» auf Facebook gepostet worden sein sollen. Er wurde deshalb am 10. Januar 2019 polizeilich einvernommen. Anlässlich dieser Einvernahme stellte A.________ Strafantrag gegen den Beschwerdeführer wegen übler Nachrede, eventuell Verleumdung, Beschimpfung sowie Drohung.