Infolgedessen werden die Verfahrenskosten, festgesetzt auf CHF 1‘800.00, im Umfang von einem Drittel, ausmachend CHF 600.00, der Beschwerdeführerin auferlegt. Zwei Drittel der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 1‘200.00, trägt der Kanton Bern.