_, in dem das Bargeld hätte aufbewahrt werden sollen (ähnlich F.________ in seiner Einvernahme am selben Tag, Z. 335 ff.). Auch hierzu wurden keine Nachforschungen getätigt. Schliesslich könnte eine Edition der Bankunterlagen des Beschuldigten allenfalls Erkenntnisse über den Verbleib der Bargeldeinnahmen der Beschwerdeführerin liefern.