Dies darf ihr nicht zum Nachteil gereichen. G.________, die anfänglich für die Buchhaltung verantwortlich gewesen war, gab gegenüber dem Regionalgericht Oberland an, sie habe dem Beschuldigten sämtliche Buchhaltungsunterlagen in Ordnern abgelegt übergeben (Einvernahme vom 10. April 2019 S. 29 Z. 31). J.________ erläuterte zudem, es seien jeweils Tagesabrechnungen erstellt worden, auf denen die bezahlten Flugtickets und die Auszahlungen an die Piloten ersichtlich gewesen seien. So habe der Beschuldigte kontrolliert, wie viel Bareinnahmen noch vorhanden sein müssten.