8 Verwaltung der Gelder nicht in erster Linie die Interessen der Gesellschaft, sondern seine eigenen verfolgte. Die Behauptung der Beschwerdeführerin, sie habe ab dem Jahr 2013 einen merklichen Zuwachs an Flugbuchungen verzeichnen können, ist unbestritten geblieben. Es muss somit zu Mehreinnahmen gekommen sein.