Zunächst ist mehr als fraglich, ob in den Geschäftsbüchern des Restaurants I.________ Einzelheiten zur besagten Auszahlung aufgeführt sind. Solche Bücher enthalten in der Regel nur für den betreffenden Betrieb relevante finanzielle Vorgänge. Den entsprechenden Unterlagen dürften somit höchstens die aus dem Verkauf der Flugtickets vom Restaurant eingenommenen Provisionen zu entnehmen sein, jedoch kaum, an wen persönlich die Bareinnahmen ausgehändigt wurden.