___ begeben und dort die Bargeldeinnahmen aus verkauften Flugtickets abgeholt haben. Gemäss Quittung (Beilage 7 zur Strafanzeige vom 29. November 2017) seien ihm CHF 14‘213.00 ausgehändigt worden, welche er anschliessend für sich behalten habe. An der Gesellschafterversammlung vom 31. Oktober 2016 wurde der Beschuldigte formell als Geschäftsführer abgewählt und ihm die Einzelzeichnungsberechtigung für die GmbH entzogen (Beilage 6 zur Strafanzeige vom 29. November 2017). Die Löschung seiner Zeichnungsberechtigung aus dem Handelsregister erfolgte erst am 19. Dezember 2017.