3 Mit eingeschriebenem Brief vom 10. Oktober 2016 wurde dem Beschuldigten «jede Handlungsfähigkeit als Geschäftsführer» der Beschwerdeführerin untersagt. Das Schreiben wurde dem Beschuldigten am 17. Oktober 2016 zugestellt (Beilage 6 zur Replik vom 31. Juli 2019). Laut Strafanzeige soll er sich unmittelbar darauf ins Restaurant I.________ begeben und dort die Bargeldeinnahmen aus verkauften Flugtickets abgeholt haben.