_ nicht in der Lage gewesen, ordnungsgemässe Geschäftsabschlüsse zu erstellen. Ihren Verdacht untermauert die Beschwerdeführerin damit, dass ihre Info-Desk-Mitarbeiter zugestanden hätten, dem Beschuldigten auf dessen Anweisung Bareinnahmen von mehreren Tausend Franken pro Tag ausgehändigt oder gar zu ihm nach Hause gebracht zu haben. Das Bargeld der GmbH sei nun spurlos verschwunden. All diese Umstände würden die Vermutung nahe legen, der Beschuldigte sei für die Differenz zwischen tatsächlichen und verbuchten bzw. nachvollziehbaren Erträgen verantwortlich.