2 Flüge wurden jeweils durch eines der drei Gründungsmitglieder ausgeführt. Als Piloten arbeiteten die Gründungsmitglieder im Auftragsverhältnis und nicht als Angestellte für die GmbH und stellten dieser die durchgeführten Flüge mit CHF 100.00 in Rechnung. Der Verkauf der Flugtickets erfolgte über einen von Mitarbeitern der Beschwerdeführerin betriebenen Info-Desk und später auch über Restaurant- und Hotelbetriebe. Die betreffenden Betriebe erhielten pro verkauftes Ticket eine Provision. Ein Flug kostete für den Kunden CHF 170.00.