Dies ist vorliegend der Fall. Auch die übrigen Formvorschriften wurden eingehalten, so dass auf die Beschwerde eingetreten wird. 3. Sachverhalt Den Akten lässt sich folgender, unbestritten gebliebener Sachverhalt entnehmen: Im September 2006 wurde die Beschwerdeführerin durch den Beschuldigten und seine beiden Geschäftspartner, E.________ und F.________, gegründet. Ihr Zweck bestand darin, gewerbsmässig Paragliding-Tandemflüge anzubieten. Die