6 ung_und_Reinigung_von_Schwimmb%C3%A4dern_AUE-1.pdf>), womit zu diesem Zeitpunkt abgelassenes Wasser auch keine Stoffe mehr enthielt, die es stark hätten verunreinigen können. In der Beschwerde wird auch ausgeführt, es sei wenig wahrscheinlich, dass der Beschuldigte als H.________ mehr als 10‘000 Liter chlorhaltiges Wasser in seinem eigenen Garten zur Bewässerung der Pflanzen verwendet habe. Dafür, dass er das Wasser anders ablaufen liess, bestehen aber wie gesagt keinerlei Hinweise.