Hingegen sagte er aus, die letzte Zugabe von Chlor sei ca. drei Wochen vor dem Ablassen erfolgt (Anzeigerapport vom 15. Januar 2019 S. 4 Mitte). Nach drei Wochen dürfte das schädliche Chlor im Wasser weitestgehend abgebaut gewesen sein (vgl. z.B. Merkblatt zum gewässerschutzkonformen Betrieb privater Schwimmbecken und zu mobil aufstellbaren Pools des Amts für Umweltschutz und Energie des Kantons Basel Landschaft vom 20. Juli 2018