Ausserdem wies der Beschuldigte darauf hin, dass vor dem Haus noch zwei Schächte seien, welche ebenfalls direkt in den D.________ (Bach) führten. Oberhalb dieser Schächte hätten Bauarbeiten stattgefunden und ein Tankwagen habe die Schächte gereinigt (EV Beschuldigter vom 2. November 2018 Z. 187 ff.). Dass der Beschuldigte tatsächlich Chlor in den D.________ (Bach) geleitet hätte und es dadurch zum Versterben der Fische gekommen wäre, erweist sich vor diesem Hintergrund nicht mehr als eine reine Vermutung ohne Tatsachengrundlage. Neben dem Verhalten des Beschuldigten kommt eine Vielzahl von Ursachen für das Verenden der Fische in Frage.