Es sei physikalisch nicht möglich, dass von dort aus Wasser in den fraglichen Schacht laufen könne (EV Beschuldigter vom 2. November 2018 Z. 101 ff.). In der Tat zeigt sich auf den dem Polizeibericht beiliegenden Bildern, dass der Schacht höher gelegen ist als der damalige Poolstandort. Im Weiteren gab der Beschuldigte an, er habe das Wasser zuvor lange stehen lassen und mittels Test-Streifen geprüft, dass vor dem Ablassen keine Chemikalien mehr im Wasser gewesen seien, so dass er das Wasser seinen Pflanzen habe zumuten können. Ausserdem wies der Beschuldigte darauf hin, dass vor dem Haus noch zwei Schächte seien, welche ebenfalls direkt in den D.________ (Bach) führten.