5 Tag habe er ihn gereinigt und am darauffolgenden Wochenende weggeräumt. Daraufhin seien sie in die Ferien gefahren (EV Beschuldigter vom 2. November 2018 Z. 87 ff.). Damit wäre im Jahr 2018 das Ablassen des Wassers vor dem Fischsterben erfolgt. Gemäss seinen Angaben habe der Beschuldigte das Wasser indes über einen Schlauch auslaufen und unten im Garten Richtung Wald, in den Blumen vor dem Haus und bei den Himbeeren versickern lassen. Es sei physikalisch nicht möglich, dass von dort aus Wasser in den fraglichen Schacht laufen könne (EV Beschuldigter vom 2. November 2018 Z. 101 ff.).