Es ist mit der Generalstaatsanwaltschaft festzuhalten, dass keine plausible Tatsachengrundlage dafür besteht, dass der Beschuldigte für die Gewässerverschmutzung im Herbst 2017 und 2018 verantwortlich ist und sich dadurch einer Sachbeschädigung schuldig gemacht haben könnte. So ist bereits nicht erstellt, dass die Fische an Chloreinfluss verstorben sind. Dies erschien der Polizei aufgrund einer Einschätzung aller Umstände und insbesondere der Jahreszeit zwar am wahrscheinlichsten (siehe zur Historie des Forellensterbens im D.________ (Bach):