Eine Vergiftung sei lediglich als mögliche Ursache aufgeführt worden. Weder in den Wasserproben noch im untersuchten Fisch hätten giftige Substanzen festgestellt werden können. Eine Vergiftung durch Chlor beruhe lediglich auf Spekulation. So erwähne der Polizeibericht vom 15. Januar 2019 ebenfalls Dünger als mögliche Ursache für eine mögliche Vergiftung. Die Beschwerde sei unbegründet. 4.4 In der Replik ergänzt die Beschwerdeführerin, die Annahme der Staatsanwaltschaft, das Chlor habe sich im Zeitpunkt der Einleitung des Abwassers verflüchtigt gehabt, sei Spekulation.