4 4.3 Die Generalstaatsanwaltschaft entgegnet zusammengefasst, es bestünden keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte für die Gewässerverschmutzung im Herbst 2017 und 2018 strafrechtlich verantwortlich sei. Es sei nicht erstellt, dass die Fische an Chloreinfluss verstorben seien. Die Abklärungen der Nationalen Fischuntersuchungsstelle hätten nicht ergeben, dass die Fische durch Vergiftung ihrer Umwelt verstorben seien. Eine Vergiftung sei lediglich als mögliche Ursache aufgeführt worden.