Der Beschuldigte habe eingestanden, zwischen dem 8. und dem 9. September 2018 seinen Pool entleert zu haben. Er habe mit einem Schlauch, angeschlossen am Auslauf des Pools, das Wasser in den Garten abgelassen. Er habe einen Grossteil beim Beet mit Blumen beim Haus sowie an verschiedene Sträucher entleert. Den Rest habe er mit einer Elektropumpe zu den Himbeeren geleitet. Der Beschuldigte sei von Beruf H.________. Dass er die angebliche Reinigung betont habe, zeige, dass er sich des unzulässigen Verhaltens bewusst gewesen sei.