dass er Wasser seines Schwimmbades im Garten versickern lassen habe. Dass er das Schwimmbad via Schacht und/oder via Boden entleert habe, sei unbestritten. Dass Chlor zur Desinfektion des Schwimmbadwassers vom Beschuldigten verwendet worden sei, sei ebenso unbestritten. Die Abklärungen der Nationalen Fischuntersuchungsstelle hätten ergeben, dass die Fische durch die Vergiftung ihrer Umwelt gestorben seien. Chlor als Grund des Fischsterbens liege nahe, habe G.________ vom Tierspital Bern gemeint. Der Beschuldigte habe eingestanden, zwischen dem 8. und dem 9. September 2018 seinen Pool entleert zu haben.