Eine Nachbarin, die Frau des Beschuldigten sowie der Beschuldigte selbst wurden zunächst informell zur Sache befragt. Der Beschuldigte und die Nachbarin F.________ wurden schliesslich am 2. resp. 13. November 2018 polizeilich zu Protokoll befragt. Am 15. Januar 2019 wurde der Vorfall der Staatsanwaltschaft rapportiert. Mit Schreiben vom 12. März 2019 teilte der Vertreter der Beschwerdeführerin der Staatsanwaltschaft mit, dass bereits 2015 und 2017 ähnliche Vorfälle im D.________ (Bach) zur Anzeige gebracht worden seien. Beide Male habe die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Unbekannt eröffnet und sistiert.