3. Am 25. September 2018 wurden im D.________ (Bach) unterhalb von E.________ tote Bachforellen festgestellt. Eine Zählung beim Ausfischen ergab 554 tote Bachforellen. Die Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt C.________, stellte am 18. Oktober 2018 in diesem Zusammenhang Strafantrag gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung. Erste Abklärungen ergaben, dass es bereits im September des Vorjahres zu einem Fischsterben im D.________ (Bach) gekommen war. Weder in den Wasserproben noch in einem untersuchten Fisch konnten giftige Substanzen festgestellt werden.