2014, N. 92 zu Art. 115 StPO; je mit weiteren 2 Hinweisen auf die Rechtsprechung). Im Übrigen sei in Bezug auf Rechtsbegehren 1 angemerkt, dass die Beschwerdekammer nicht selber ein Strafverfahren an die Hand nehmen kann. Sie könnte die Staatsanwaltschaft einzig entsprechend anweisen. Nach dem Gesagten ist auf die form- und fristgerechte Beschwerde teilweise einzutreten.