Als einzige Lösung biete sich die getrennte Aktenführung an. 2.4 Die Legitimation des Beschwerdeführers zur Beschwerde setzt ein rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung oder Änderung der angefochtenen Verfügung voraus. Der Beschwerdeführer verlangt die Trennung der Akten der Verfahren EO 16 13034 und EO 17 12762. Ihm geht es darum zu verhindern, dass nicht an einem Verfahren beteiligte Personen Kenntnis von sie nicht betreffenden Sachverhalten erlangen (vgl. Ziffer 4 Formelles, S. 2 der Beschwerde).