1.2 Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 19. März 2019 beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde. Er beantragte die Aufhebung der Verfügung der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 15. März 2019 sowie die Trennung der Akten der Verfahren EO 16 13034 und EO 17 12762. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 1.3 Mit Verfügung vom 20. März 2019 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern ein Beschwerdeverfahren und wies den Antrag um Erteilung der aufschiebenden Wirkung ab.