31 WG der Kantonspolizei Freiburg, Büro Waffen und Sprengstoff, zwecks Prüfung einer Beschlagnahme und Einziehung zu übermitteln. Aufgrund des Vorfalls vom 25. März 2018 und des Schuldspruchs wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz könne die Gefahr missbräuchlicher Verwendung durch den Beschwerdeführer nicht ausgeschlossen werden. 4.2 Gemäss Art.