4. 4.1 Der Beschwerdeführer wendet sich des Weiteren gegen die Einziehung der Pistole Smith & Wesson mit Magazin und Munition. Er bringt vor, er konsumiere seit dem Vorfall vom 25. März 2018 keine Drogen mehr. Zudem sei er in psychiatrischer Behandlung. Er sei in der Rekrutenschule 1974 an jeder erdenklichen Waffe ausgebildet und als Scharfschütze anerkannt worden. Das Verfahren wegen Gefährdung des Lebens sei eingestellt worden. Die Pistole dürfe nicht beschlagnahmt werden.