Mit Verfügung vom 16. Oktober 2018 erfolgte die Einsetzung des Rechtsvertreters des Beschwerdeführers als amtlicher Verteidiger. Danach eröffnete die Staatsanwaltschaft am 19. November 2018 eine Strafuntersuchung gegen unbekannte Täterschaft wegen einfacher Körperverletzung. Am 22. November 2018 gewährte sie dem Beschwerdeführer hinsichtlich der verlangten Schutzmassnahmen das rechtliche Gehör. Die Stellungnahme des Beschwerdeführers ging am 17. Dezember 2018 ein. Danach folgte am 4. März 2019 die Gutheissung des Antrags auf Schutzmassnahmen. Gleichentags verlangte die Staatsanwaltschaft einen weiteren Wahrnehmungsbericht.