Gleichzeitig machte er eine Verletzung des Beschleunigungsgebots geltend. Mit Verfügung vom 21. März 2019 hiess die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer den von ihm gestellten Antrag auf Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege (inkl. Beiordnung von Advokat B.________ als unentgeltlicher Rechtsbeistand) für das Beschwerdeverfahren gut.