SR 312.0) gut. Gegen diese Verfügung erhob der Privatkläger A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 18. März 2019 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde. Darin beantragte er die Aufhebung der verfügten Schutzmassnahmen und die Offenlegung der Identität der bisher geheim gehaltenen Mitarbeiter der Kantonspolizei. Gleichzeitig machte er eine Verletzung des Beschleunigungsgebots geltend.