__ und dessen Ehefrau, C.________, (u.a.) wegen Hinderung einer Amtshandlung, evtl. Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, ein. Am 19. November 2018 vereinigte die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) die beiden Strafverfahren. Mit Verfügung vom 4. März 2019 hiess die Staatsanwaltschaft einen Antrag des Kommandant-Stellvertreters der Kantonspolizei Bern auf Anonymisierung und optische Abschirmung der beschuldigten Polizeibeamten im Sinn von Schutzmassnahmen gemäss Art. 149 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0)