Diese Aussage bestätigte er bei der Staatsanwaltschaft am 27. Juni 2018 (S. 2, Z. 48 ff.). Der Beschwerdeführer liess seiner Ehefrau damit unangekündigt Lebensmittel zukommen, welche – insbesondere diejenigen aus der Gefriertruhe – bereits nach kurzer Zeit verderben würden bzw. verdarben und damit Abfall darstellten.