Sie sei erst kurz vor Ankunft des Transporters informiert worden. Dadurch, dass der Beschwerdeführer die Transporte nicht oder teilweise nur kurzfristig angekündigt habe, habe er es seiner Ehefrau verunmöglicht, ihre Tagesabläufe umzusetzen. Sie sei so – um ihre Gegenstände vor der Witterung, Diebstahl oder vor Tieren zu schützen – gezwungen gewesen, ihren Tagesablauf als Mutter dreier Kinder anzupassen. Er habe ihr durch sein Vorgehen zudem die Möglichkeit genommen, die bereits erhaltenen Gegenstände in Ruhe zu ordnen, bevor neue eingetroffen seien. Damit habe er eine auch nach objektiven Kriterien schwere Belastungssituation geschaffen.