Ihm sei es darum gegangen, die Aufteilung der Gegenstände zu regeln und dabei Konflikte zu vermeiden. Abgesehen von zwei grösseren Transporten, welche seine Ehefrau akzeptiert habe, habe er die persönlichen Gegenstände im Rahmen der Ausübung des persönlichen Verkehrs mit seinen Kindern bei seiner Ehefrau vorbeigebracht. Seine Ehefrau habe sich nicht gegen die Transporte gestellt und ihr seien dadurch weder Nachteile noch Kosten entstanden. Es gehe nicht an, dass die Ehefrau ihre persönlichen Gegenstände bei ihm belasse und ihn damit erheblich einschränke.