1. 1.1 Mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) vom 28. Februar 2019 wurde das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Nötigung, angeblich begangen in der Zeit zwischen dem 1. Dezember 2017 und dem 14. Februar 2018 in E.________, eingestellt. Die Verfahrenskosten wurden im Umfang von CHF 500.00 dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt und ihm wurde keine Entschädigung und Genugtuung ausgerichtet.