Die Eignung, die Erforderlichkeit sowie die Zumutbarkeit der Erstellung eines DNA- Profils zur Aufdeckung noch unbekannter Straftaten sowie zur eventuellen Verhinderung allfälliger künftiger Delikte lassen sich nicht ernsthaft bestreiten. Die angedrohten Delikte wiegen sehr schwer. Bei Straftaten dieser Schwere besteht ein öffentliches Interesse daran, möglichst rasch einen Abgleich des Profils mit den Spuren früherer Taten, welche im Informationssystem gespeichert sind, durchführen zu können und damit Klarheit über allfällige frühere Taten nebst der bereits erfolgten Verurteilung vom 18. Januar 2018 zu erhalten.