Dennoch schilderte die Privatklägerin diesen seltenen und speziellen Umstand. Des Weiteren war die Privatklägerin offenbar während der ersten Einvernahme emotional sehr stark aufgewühlt, weswegen diese für zehn Minuten unterbrochen werden musste (EV vom 17.01.2019, Z. 148 f.). Der Privatklägerin in diesem Verfahrensstadium zu unterstellen, sie hätte geschauspielert, liegt fern.