382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten 3. Die angefochtene Verfügung ist wie folgt begründet: Vorliegend werden dem Beschuldigten […] die eingangs aufgeführten Sexual- und Körperverletzungsdelikte [1. Vergewaltigung, mehrfach begangen in der Zeit zwischen dem 01.09.2017 und dem 23.09.2018 in C.________ (1 Vorfall) in D.________ (mindestens 10 Vorfälle) / 2. sexuelle Nötigung mehrfach begangen in der Zeit zwischen dem 01.04.2018 und dem 23.09.2018 in D.________ (mindestens 10 Vorfälle) /