Gegen diese Verfügung erhob er am 18. März 2019 Beschwerde und stellte folgende Anträge: 1. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 5. März 2019 sei aufzuheben und die Sache sei zur Gewährung des rechtlichen Gehörs und zur rechtsgenüglichen Begründung an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen. 2. Eventuell: Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 5. März 2019 sei aufzuheben.