Als die Polizei gekommen sei, sei nur eine Kamera aufgestellt gewesen. Die zweite Kamera sei erst am 18. September 2018 aufgestellt worden. Dies obwohl der Beschuldigte zugesichert habe, dass er den Beschwerdeführer informiere, wenn er eine weitere Kamera aufzustellen gedenke. Entsprechend habe der Beschuldigte vorsätzlich gehandelt. Es sei zudem nicht richtig, dass sich das Pferd zwischen Wagenschopf und Bauernhaus (Stall) befunden habe. Dies sei eine Schutzbehauptung. Das Pferd habe sich einzig im Stall aufgehalten.