Am darauffolgenden Morgen habe er den Beschuldigten auf die Kamera angesprochen. Dieser habe ihm mitgeteilt, dass er die Kamera wegen seines Pferdes aufgestellt habe und dem Beschwerdeführer mitteilen werde, falls er die Kamera wieder aufstelle. Kurz vor Mittag desselben Tages habe der Beschwerdeführer eine andere Kamera entdeckt. Er habe sodann erneut mit dem Beschwerdeführer darüber gesprochen bzw. per Whatsapp diskutiert. Der Beschuldigte gab anlässlich seiner Einvernahme vom 31. Januar 2019 an, dass er die Wildkamera aufgestellt habe, da ein Pferd von ihm eine Verletzung gehabt habe, die nicht der «Norm» entspreche.