Der Beschuldigte hatte sein Pferd in dem Stall untergebracht. Der Beschwerdeführer wurde am 13. Dezember 2018 einvernommen und erklärte gleichentags, dass er sich als Straf- und Zivilkläger am Verfahren beteiligen wolle. Anlässlich seiner Einvernahme gab er an, dass die Kamera am Montag, 17. September 2018, 03:30 Uhr, noch da gewesen und bis zu seiner Rückkehr am Abend desselben Tages wieder entfernt worden sei. Am darauffolgenden Morgen habe er den Beschuldigten auf die Kamera angesprochen.